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Regierungsrat beantragt Genehmigung durch Grossen Rat

Der Regierungsrat hat seine Botschaft an den Grossen Rat zum Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Baden und Turgi zur Einwohnergemeinde Baden verabschiedet. Das Parlament muss die Fusion gemäss Kantonsverfassung genehmigen. Das Geschäft soll im zweiten Halbjahr 2023 behandelt werden.

«Es sprechen keine Gründe gegen den Zusammenschluss und gegen die grossrätliche Genehmigung des Zusammenschlussvertrags», schreibt die Regierung. Bei dieser Beurteilung sei «massgeblich auf den Willen zur Änderung in den betroffenen Gemeinden abzustellen».

Geändert werden muss das Dekret über die Bezirks- und Kreiseinteilung. Dies deshalb, weil Baden und Turgi heute verschiedenen Kreisen angehören. In diesen kantonalen Untereinheiten werden die Friedensrichterinnen und -richter gewählt. Mit dem Zusammenschluss kommt es zu einer Verlagerung von Fällen vom Kreis V (Turgi) in den Kreis III (Baden).

Der Regierungsrat äussert sich auch zu den Zusammenschlussbeiträgen. Aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Einwohnerzahlen und Steuerkraftdaten würde dieser Beitrag (für Turgi) bei rund 3,5 Mio. Franken liegen. Massgeblich werden jedoch die Daten der Jahre 2021 bis 2023 sein.

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